Am 21. März 2022 ist die „Förderrichtlinie der Stadt Haltern am See für den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern“ in Kraft getreten. Durch die neue Förderrichtlinie haben alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haltern am See die Möglichkeit, sich den Kauf eines Lastenrades oder eines Fahrradanhängers mit bis zu 30 % des Einkaufspreises (max. 1.000 € pro Rad bzw. 100 € pro Anhänger) fördern zu lassen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein verbindliches Angebot (keine Bestellung) aus dem stationären Handel mit dem Antrag eingereicht wird. 

Durch die kommunale Richtlinie soll eine nachhaltige Mobilität gefördert und insbesondere im Sinne des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung der Radverkehr gestärkt werden. Durch eine zunehmende Nutzung des Fahrrades wird nämlich der Ausstoß von klimaschädlichen CO2-Immissionen reduziert. Ein deutliches Potenzial liegt dabei auch im Einsatz des Fahrrades beim Transport von Personen oder Gegenständen. 

Die Förderrichtlinie, einschließlich des zugehörigen Antragsformulars, kann unter www.haltern-am-see.de oder unter www.radfahren-haltern.de eingesehen und heruntergeladen werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens können Förderanträge ab sofort auch über das Serviceportal der Stadt Haltern am See eingereicht werden.

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