Durch die wachsende Weltbevölkerung wird die Energienachfrage in den kommenden Jahrzehnten stark steigen. Die Internationale Energiebehörde schätzt, dass der Bedarf bis 2040 gegenüber heute um mindestens ein Viertel zunimmt. Umso dringlicher wird der Umstieg auf erneuerbare Energien. Sie schonen das Klima, weil bei ihrer Erzeugung keine oder kaum Treibhausgase entstehen. Auch im Kreis Recklinghausen wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben. Umfangreiche Daten des LANUV zeigen die rasante Entwicklung und die Potenziale der Erneuerbaren im Kreisgebiet.

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Darum geht's

Gut zu wissen

Was sind Erneuerbare Energien?

Als erneuerbare oder regenerative Energien werden Energiequellen bezeichnet, die für eine nachhaltige Energieversorgung praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern. Zu ihnen zählen Bioenergie (Biomassepotenzial), Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie. Sie stehen im Gegensazu zu fossilen Energiequellen wie Kohle, Erdöl oder Erdgas, die endlich sind oder sich erst über einen Zeitraum von Millionen Jahren regenerieren.

Entwicklung im Kreis Recklinghausen

Ausbau der Erneuerbaren Energien nimmt weiter zu

Gab es vorher nur einige wenige Pionieranlagen, hat seit der Jahrtausendwende der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Kreis Recklinghausen so richtig Fahrt aufgenommen. Ende 2021 gab es eine installierte Leistung von knapp 355 MW. Die Anlagen erzeugen damit jährlich soviel Strom, wie 210.000 Drei-Personen-Haushalte im Jahr verbrauchen.

Insbesondere die Anzahl der Windräder und Photovoltaikanlagen weist seit dem 2000er Jahren enorme Zuwächse auf. Photovoltaik (160 MW) und Windkraft (129 MW) sind mit Abstand Spitzenreiter, was die installierte Leistung angeht. Aber auch Bioenergie (39 MW) und Grubengas (24 MW) als lokale Energieressource steuern einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende bei. Die "Hauptstadt der Windenergie" ist mit 62 MW installierter Leistung Haltern am See, während Dorsten Spitzenreiter bei der Photovoltaik ist (48 MW).

Neue Möglichkeiten für Photovoltaik - Infos für Bürger*innen

Neuerungen im EEG 2023

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für Stromerzeuger, -verbraucher und auch für Prosumer, die sowohl Strom selbst verbrauchen und erzeugen. Ziel ist es den Photovoltaik-Zubau in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Von den Neuerungen können sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen profitieren.

Folgende Verbesserungen ergeben sich für Privatpersonen:

Wird der gesamte PV-Strom in das Stromnetz eingespeist, erhöht sich seit dem 1. Juli 2022 die Einspeisevergütung auf bis zu 13 ct/kWh. Wird der PV-Strom auch selbst genutzt, beträgt die Vergütung für den eingespeisten Strom bis zu 8,2 ct/kWh (zuletzt 6,2 ct/kWh).

Ab 2023 müssen für neue PV-Anlagen inkl. Batterie und Installation keine 19% Mehrwertsteuer gezahlt werden. Die Erlöse der PV-Anlage müssen in der Steuererklärung ebenfalls nicht mehr als Gewinne versteuert werden. Die bisherige Anmeldung als Kleingewerbe zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder andere komplizierte Steuermodelle sind somit nicht mehr erforderlich.

Gilt für alle Anlagen ab dem 14. September 2022 und für bestehende Anlagen bis 7 kWp. Bei größeren Altanlagen entfällt die 70%-Regel nur bei Installation eines intelligenten Stromzählers. Die 70%-Regel begrenzte die Wirkleistungseinspeisung auf 70% der Nennleistung.

Sofern ein Gebäude nicht für Photovoltaik geeignet ist (z.B. wegen Denkmalschutz), darf ab 2023 eine PV-Anlage bis 20 kWp auch auf der Grundfläche des Wohngebäudes errichtet werden. Die Vergütung beträgt 6,6 ct/kWh. Eine Verordnung wird genauer definieren, ab wann ein Gebäude nicht für Photovoltaik geeignet ist. Zudem kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.

PV-Anlagen erhalten nach 20 Jahren keine EEG-Vergütung mehr. Als Ersatz kann bei dem Netzbetreiber ein marktüblicher Preis anfordert werden, welcher aber deutlich niedriger als die bisherige Vergütung ist. Wirtschaftlicher wäre eine Umstellung auf Eigenverbrauch. Alternativ bietet sich der Tausch bzw. die Erweiterung mit einer neuen, effizienteren und deutlich größeren PV-Anlage an. Die vorhandene Anlage kann zudem mit einer neuen PV-Anlage zur Volleinspeisung ergänzt werden.

Verbesserungen für Gewerbetreibende und Unternehmen:

Zum 1. Juli 2022 wurden die Vergütungssätze für Dachanlagen erhöht und eine neue Vergütungsklasse für Volleinspeiser eingeführt. Die höhere Vergütung für Volleinspeiser ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb auch ohne Stromeigennutzung. Bisher lag die Vergütung bei rund 4,7 ct/kWh. Die Novellierung sieht einen Vergütungssatz von 10,9 ct/kWh vor. Zudem wurde die Vergütung der Überschusseinspeisung von ebenfalls 4,7 auf 5,8 ct/kWh für 80% der Strommenge angehoben.

Die feste EEG-Vergütung gilt für Dachanlagen bis zu einer Leistung von 1.000 kWp (bisher 750 kWp). Ab einer Anlagengröße von 400 kWp wird 80% des Stromes vergütet, der Eigenstromanteil sollte also mindestens 20% betragen (bisher 50% ab 300 kWp).

Mit dem EEG 2023 bekommen Freiflächen­analgen bis 1.000 kWp eine festgelegte Vergütung und müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen (bisher 750 kWp). Die Vergütung für diese Anlage wurde zudem deutlich erhöht und beträgt nun 7 ct/kWh abzgl. der Vermarkungskosten (zuletzt ist die Vergütung auf unter 5 ct/kWh gesunken).

Eine Anlage zur Eigenversorgung kann zudem mit einer Anlage zur Volleinspeisung kombiniert werden. So kann die erste Anlage optimal für eine Eigenversorgung ausgelegt werden. Die verbleibende Dachfläche wird vollständig belegt und speist den Strom vollständig ins Netz ein. Bei steigendem Strombedarf kann die zweite Anlage nachträglich ebenfalls auf Eigenstrom umstellt werden.

Bürgerenergiegesellschaften mit Anlagen bis 6 MWp (Photovoltaik) bzw. 18 MW (Wind) müssen nicht in die Ausschreibung und erhalten den anzulegenden Wert aus der Ausschreibung. Damit wurden bürokratische Hürden abgebaut. Hierdurch werden die Akteursvielfalt und die Akzeptanz vor Ort gestärkt; die Kosteneffizienz bleibt gewahrt.

Mit dem EEG 2023 wurden auch zusätzliche Flächen für die Solarstromgewinnung freigegeben – u.a. wurden die Solar-Randstreifen für Autobahnen und Schienenwege von 200 Meter auf 500 Meter erweitert, sodass nun Flächen mit bis zu 500 Meter Abstand eine Vergütung erhalten bzw. an der Ausschreibung teilnehmen können. Außerdem gilt nach Änderungen im BauGB der 200 Meter-Streifen als privilegierte Fläche, woraus eine vereinfachte Genehmigung resultiert.

Alle neugebauten Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen werden, sind von der 70-Prozent-Regelung generell nicht mehr betroffen. Für Bestandsanlagen bis 7 kWp tritt diese Regelung ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Die 70%-Regelung besagt, dass lediglich 70% der installierten Nennleistung in das Netz eingespeist werden darf.

PV-Anlagen erhalten nach 20 Jahren keine EEG-Vergütung mehr. Über einen Direktvermarkter kann der PV-Strom an der Strombörse vermarktet werden. Wirtschaftlicher wäre eine Umstellung auf Eigenverbrauch. Alternativ bietet sich der Tausch oder die Erweiterung mit einer neuen, effizienteren und deutlich größeren PV-Anlage an.

Mieterstromprojekte dürfen mit dem EEG 2023 nun eine Leistung von bis zu 1.000 kWp haben (bisher 100 kWp). Dabei kann die PV-Leistung auf mehrere Gebäude in einem gemeinsamen Quartier verteilt sein.

Bei der Inbetriebnahme von PV-Anlagen bis 30 kWp muss der Netzbetreiber in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen anwesend sein. Hierbei reicht dann lediglich eine schriftliche Zusage.

Zusätzlich geplant ist, dass der Netzanschluss und die Übermittlung aller Unterlagen künftig über ein einheitliches Webportal des Netzbetreibers möglich sein soll. Bisher ist jedoch keine Frist zur Umsetzung dieses Vorhabens bekannt.

Karte Erneuerbare Energien im Kreis Recklinghausen

Legende






Status Quo + rechnerisches Ausbaupotenzial

Rund 16 % des Stromverbrauchs wird durch Erneuerbare abgedeckt

Den Daten des EE-Barometers des Energieatlas.NRW zufolge liegt der Stromverbrauch im Kreis Recklinghausen zurzeit bei 4,6 TWh pro Jahr. Etwas mehr als 0,7 TWh/a oder umgerechnet 16 % werden heute bereits durch Erneuerbare Energien abgedeckt.

Den Berechnungen des LANUV zufolge besteht ein rechnerisches Ausbaupotenzial von zusätzlichen 4,3 TWh pro Jahr durch Erneuerbare Energien. Mit den bestehenden Anlagen könnten Erneuerbare Energien damit theoretisch knapp 93 % des derzeitigen Stromverbrauchs im Kreis Recklinghausen abdecken.

Große Potenziale gibt es insbesondere im Bereich der der Photovoltaik-Freiflächen (+ 2,0 TWh/a), Photovoltaik-Dachanlagen und der Windenergie (+ 0,1 TWh/a). Hierbei handelt es sich um theoretische Potenzialflächen, die nicht zwingend die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Zum Beispiel werden bei den PV-Freiflächenanlagen die Randstreifen entlang der Autobahn 43 sowie entlang der Bahntrassen als Potenziale aufgeführt.

Windenergie

Frische Luft fürs Klima

Windkraftanlagen sind eines der sichtbarsten Anzeichen der Energiewende. Durch ihre enorme Größe von oft mehr als 100 Metern bestimmen Windräder vielerorts das Landschaftsbild. So auch im Kreis Recklinghausen. Pionier auf dem Feld der Windenergie war eine Anlage in Castrop-Rauxel, die im Jahr 1992 ans Netz ging. Seitdem hat sich einiges getan. Zahlreiche Windparks und Einzelanlagen erzeugen umweltfreundlichen Strom mit frischer Luft aus dem Vest.

Die Zahl der Windenergieanlagen hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. 69 Windenergieanlagen (Stand 2021) tragen mittlerweile zur umweltschonenden Energiegewinnung bei – mehr als doppelt so viel wie noch 2005. In allen zehn kreisangehörigen Städten sind Windräder präsent, die meisten gibt es in Haltern am See (21), Dorsten (10) und Castrop-Rauxel (9). Mit ihrer installierten Leistung von 129 MW und dem jährlichen Stromertrag von ca. 258 Gigawattstunden (GWh) können rechnerisch knapp 73.700 Drei-Personen-Haushalte ein Jahr mit klimafreundlichem Strom versorgt werden.

Doch erschöpft ist das Potenzial im Kreis Recklinghausen noch nicht: Der Bau weiterer, zumeist größerer und leistungsfähigerer Windräder ist in Planung. So befinden sich derzeit 27 Anlagen mit einer geplanten Leistung von 148,8 MW in laufenden Genehmigungsverfahren. Die hier dargestellten Zahlen entstammen dem Energieatlas.NRW und eigenen Informationen des Kreises Recklinghausen.

Photovoltaik + Solarthermie

Viel Leistung auf den Dächern

Im Kreis Recklinghausen ist die Zahl der Photovoltaik-Dachanlagen laut Energieatlas.NRW seit dem Jahr 2000 von rund 100 auf über 9.700 Anlagen angestiegen. Spitzenreiter sind Dorsten und Haltern am See. Die Bilanz der klimafreundlichen Technologie kann sich sehen lassen: Eine PV-Anlage erzeugt in ihrer Lebenszeit etwa 15-mal so viel Energie wie für ihre Herstellung nötig war. Mit der im Kreisgebiet installierten Leistung von 160 MW wurde 2021 ein Ertrag von 143 Gigawattstunden (GWh) erzielt. Damit lassen sich etwa 40.800 Drei-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit klimafreundlichem Strom versorgen.

Zahlreiche Dächer und Freiflächen eignen sich auch im Kreis Recklinghausen gut für Photovoltaik-Anlagen. Gefördert wird der Ausbau der Solarstromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Und auch für Gebäudeeigentümer oder Unternehmen lohnt sich die Investition in eine Solarstromanlage. Mehrere Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen sorgen dafür, dass sich Solarstrom schon nach kurzer Zeit rentiert. Eine umfangreichen Überblick zum Thema bietet die Internetseite der Solarmetropole.Ruhr.

Neben der Stromerzeugung ist die Sonnenenergie auch für die Warmwasserbereitung durch Solarthermie geeignet. Ein 4-Personen-Haushalt benötigt etwa 4-6 m² Kollektorfläche zur Deckung des Warmwasserbedarfes außerhalb der Heizperiode (Mai bis September). Insgesamt können so über das Jahr gesehen rd. 60% des Warmwasserbedarfes durch Solaranlagen abgedeckt werden.

Solardachkataster

Ist Ihr Gebäude für ein Solardach geeignet?

Im Regionalen Solardachkataster können die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets straßengenau prüfen, ob die Dachfläche ihres Hauses für die Installation einer Solaranlage grundsätzlich geeignet ist. Das Kataster ist ein Kooperationsprojekt von Regionalverband Ruhr und tetraeder.solar GmbH. Mit wenigen Klicks können Sie sich hier anzeigen lassen, ob die Dachfläche Ihres Hauses für die Installation einer Solaranlage grundsätzlich geeignet ist. Die Ergebnisse dienen als erste Einschätzung. 

Die interaktive Karte führt Sie zu Ihrem Gebäude

Klicken Sie in der Übersichtskarte zunächst auf Ihre Gemeinde. Anschließend können Sie entweder direkt nach einer Adresse suchen (Eingabe im Suchfeld oben links) oder einfach in die Karte zoomen. Mit einem Klick auf ein Gebäude erhalten Sie dann Details über die solare Eignung und können anschließend mögliche Anlagen konfigurieren.

Bioenergie

Energie aus umweltfreundlichen Brennstoffen

Die Zahl der Bioenergieanlagen hat sich laut Energieatlas.NRW seit 2010 im Kreis Recklinghausen verdoppelt und mit ihr auch die installierte Leistung, die momentan bei ca. 39 MW liegt. Rund 231 Gigawattstunden (GWh) Strom werden in den Bioenergieanlagen jährlich erzeugt. Damit können rund 66.000 Drei-Personen-Haushalte pro Jahr versorgt werden.

In neun von zehn Städten im Kreisgebiet gibt es Bioenergieanlagen - mit 8 von insgesamt 22 Biomasseanlagen hat Dorsten die meisten in der Region. Die Dorstener Biogasanlagen verarbeiten dabei täglich ca. 300 Tonnen Gülle, Mist und nachwachsende Rohstoffe. Einen Großteil der produzierten Bioenergie in der Region steuert das Biomasse-Heizkraftwerk in Recklinghausen-Suderwich bei. Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche König Ludwig werden jährlich knapp 120 GWh Strom erzeugt.

Bioenergie nutzt als Energiequelle insbesondere nachwachsende Rohstoffe (Biomasse) wie beispielsweise Energiepflanzen, Holz oder Reststoffe wie Stroh, Biomüll oder Gülle, die in einem Krafwerk verbrannt werden und dabei einen Kessel mit Wasser auf eine hohe Temperatur zu erhitzen. Durch den Wasserdampf wird eine Turbine angetrieben, die elektrische Energie erzeugt. Das erhitzte Wasser kann zudem über das Fernwärmenetz als Wärme weitergegeben werden.

Lokale Energieressourcen

Wo Abwasser und Grubengas noch einmal Gutes tun

Bei der Nutzung von Klärgas, Grubengas und Deponiegas handelt es sich streng genommen nicht um Erneuerbare Energien, sondern um lokale Energieressourcen. Während Klärgas beim Gärprozess in Kläranlagen entsteht, also durchaus erneuerbar ist, handelt es sich bei Grubengas um einen endlichen fossilen Energieträger aus dem Steinkohlenbergbau. Beide Gase enthalten Methan, das 28-mal schädlicher als CO2 ist. Damit es nicht in die Atmosphäre entweicht, müssen methanhaltige Gase sicher behandelt werden. Sie werden in speziellen Anlagen kontrolliert abgesaugt, verbrannt und dabei in Energie und Wärme umgewandelt. So tun Abwasser und Grubengas nochmal Gutes und helfen dabei, den Treibhausgasverbrauch zu reduzieren.

Die durch Klärgas gewonnene Energie wird größtenteils zum Betrieb und zum Heizen der Kläranlagen verwendet. Den Überschuss speisen die Klärgasanlagen ins öffentliche Netz ein. Im Kreis Recklinghausen haben die 9 Klärgasanlagen laut Energieatlas.NRW ca. 3 MW installierte Leistung. 5 GWh werden jährlich ins Netz gespeist, das ist etwa so viel wie 1.400 Drei-Personen-Haushalte im Jahr verbrauchen.

Mit 24 MW liegt die installierte Leistung bei Grubengas acht mal so hoch wie bei Klärgas. Ca. 96 GWh Strom wurden 2021 aus den stillgelegten Schächten gewonnen. Damit können ca. 32.800 Drei-Personen-Haushalte versorgt werden.

Deutlich geringer fällt die Nutzung von Deponiegasen aus. Die 2 Anlagen im Kreis Recklinghausen erzeugen jährlich rund 1 GWh Strom. Die AGR-Tochter LAMBDA macht mithilfe einer Schwachgasbehandlungsanlage auf der Zentraldeponie Castrop-Rauxel das Methan-Gas unschädlich und erzeugt dabei gleichzeitig Energie.

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