Von August 2021 bis zum Ende April 2022 erhalten alle Dorstener Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit einen Förderantrag für eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung zu stellen. Dabei kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Planungs- und Ausführungskosten (z.B. Honorare von Landschaftsarchitekten und -architektinnen sowie Handwerkern und Handwerkerinnen, Bau- und Pflanzmaterial) für die Begrünung von privat oder gewerblich genutzten Immobilien im Stadtgebiet Dorsten gewährt werden. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Förderung des Sonderprogramms "Klimaresilienz in Kommunen", aufgelegt durch das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).
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