• ​Vor allem in Hitzeperioden ist häufiges Trinken eine der wichtigsten Maßnahmen, um sich vor hitzebedingten Erkrankungen, wie Hitzeerschöpfung oder Hitzekrämpfen, zu schützen. Die nicht kommerzielle Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum durch Trinkbrunnen ist daher von hoher Wichtigkeit für den gesundheitlichen Schutz der Stadtbevölkerung.
  • Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz , das seit Januar 2023 in Kraft ist, ist festgelegt, dass die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge gehört. Sofern technisch machbar und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen
  • Im Recklinghäuser Stadtgebiet gibt es derzeit fünf öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen. Jedes Jahr soll ein weiterer dazukommen. 


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